Verordnung für Rehabilitationssport. Was muss ich beachten!

 

Muss ich zu einem speziellen Arzt um eine Verordnung zu bekommen?

Jeder Hausarzt kann die Verordnung ausstellen und das budgetfrei! Sprechen Sie Ihren Arzt auf das Verordnungsformular der Krankenkassen "G56" an. Achten Sie bei der Ausstellung der Verordnung darauf, dass die Felder Rehabilitationstraining und Gymnastik angekreuzt sind.

Kostet mich Rehabilitationssport etwas?Reha Sport Hermeskeil, Koordinationstraining

Die Kosten für den REHA-Sport übernimmt zu 100% die Krankenkasse, das bedeutet, dass Sie keine Eigenleistung erbringen müssen.

Übernehmen nur die Krankenkasse die Kosten für den Rehabilitationssport?

Auch der Rentenversicherungsträger kann gegebenenfalls die Kosten für die Verordnung übernehmen.

Wer bietet Rehabilitationssport an?

Um überhaupt REHA-Sport anbieten zu dürfen, muss ein Verein beim Behindertensportverband Mitglied sein und muss speziell für den REHA-Sport ausgebildete Trainer haben. Unser Verein erfüllt die geforderten Kriterien und bietet Ihnen somit die Möglichkeit den REHA-Sport bei uns durchzuführen.

Wie oft kann ich am Rehabilitationssport teilnehmen?

Auf der zweiten Seite Ihrer Verordnung gibt der Arzt die Trainingshäufigkeit pro Woche an. Wir empfehlen aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, ein Training mindestens zweimalig pro Woche durchzuführen, um einen schnelle, positive Entwicklung für Ihre Rehabilitation zu gewährleisten. Sollte Ihr behandelnder Arzt auf der Verordnung die Trainingshäufigkeit auf einmal wöchentlich festgelegt haben, sprechen Sie Ihn einfach darauf an.
Auf der ersten Seite der Verordnung finden Sie die gesamte Anzahl der vorgegeben Trainingseinheiten. In der Regel sind diese auf 50 Trainingseinheiten limitiert und können innerhalb von 18 Monaten genutzt werden. Je nach Art der Erkrankung kann der Arzt auch 120 Trainingseinheiten verordnen, die innerhalb von 36 Monaten absolviert werden können. Der Beginn der Maßnahme ist immer das Genehmigungsdatum der Krankenkasse/des Rentenversicherungsträgers.

Kann ich mit der ausgestellten Verordnung direkt am REHA-Sport teilnehmen?

Die von Ihrem Arzt ausgestellte Verordnung muss vor Beginn der Maßnahme von ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Hierzu müssen Sie auf der zweiten Seite den Anbieter der Maßnahme "REHA-Sport-Hermeskeil e.V." angeben. Die Krankenkasse überprüft die Lizenz des Anbieter und genehmigt dann die Maßnahme. Nach Genehmigung können Sie mit der Verordnung zu uns kommen. Alle weiteren Schritte werden dann in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erläutert.